Genehmigung Hotelzone in Arosa

An der Sitzung vom 18. Januar 2011 hat die Regierung die Ortsplanungs-Teilrevision für den Ersatz-Neubau des vor rund zwei Jahren abgebrannten Hotels „Carmenna“ ohne Auflagen und Vorbehalte genehmigt.

Anlässlich der Gemeindeabstimmung vom 24. Oktober 2010 haben die Aroser-Stimmberechtigten die Umzonung des Hotelstandortes sowie einen entsprechenden Baugesetzes-Artikel angenommen. Mit der Umzonung wurde das Grundstück des zerstörten Hotels von der Dorfzone sowie ein Teil der angrenzenden Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Hotelzone H1 umgezont. Damit wird die Erstellung eines grösseren Gebäudekomplexes ermöglicht. Im Baugesetz werden gleichzeitig die möglichen Nutzungen sowie die baupolizeilichen Anordnungen geregelt. Die Zonenbestimmungen zur Hotelzone bilden dabei die Grundlage für den zukünftigen Erlass von weiteren Hotelzonen, welche sich nur in den Nutzungsmassen im Zonenschema unterscheiden. Im Wesentlichen wird der maximale Anteil an hotelfremden Nutzungen sowie eine obligatorische Quartierplanpflicht festgelegt.


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