Folgeplanungen

Quartierplanung Cristansains

Die Quartierplanung dient dazu, Teilgebiete der Bauzone einer Gemeinde im Rahmen der Grundnutzung zu erschliessen und deren Überbauung zu gestalten. Das Quartierplanverfahren wird auch angewandt, um eine haushälterische Baulandnutzung infolge ungünstiger Parzellenstrukturen zu gewährleisten.
Der Quartierplan richtet sich nach Artikel 51ff des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 16ff der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO).
Die STW AG für Raumplanung konzipiert im Auftrag von Gemeinden, öffentlich rechtlichen Körperschaften und Privaten Überbauungen und setzt diese im Quartierplanverfahren um. Das vorliegende Referenzobjekt in der Gemeinde Samedan dokumentiert die Konzeption und die raumplanerische Umsetzung.

 

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