Beratung

Als Bauberater unterstützen, prüfen und optimieren wir die Umsetzung von Rechtsgrundlagen und Gestaltungsinstrumenten bei Baugesuchen, Bauprojekten und Vorprojekten sowie planerischen Fragestellungen. Das spezifische Wissen in der Architektur, Raumentwicklung, dem Bau- und Planungsrecht in Verbindung mit umfassenden Grundlagendaten ermöglichen es uns, dem Bauherr wie auch den Behörden Entscheidungsgrundlagen zu liefern für ein genehmigungsfähiges Gesuch. Wir beraten Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen. Referenzen

Beratertätigkeit

  • Seit 1991 betreuen und unterstützen wir die Gemeinde Klosters-Serneus als Ortsplaner, Gestaltungs- und Bauberater.
  • Die Bauberatung wird von der Gemeinde beigezogen zur Prüfung und Beurteilung von Baugesuchen aller Art sowie zur architektonischen Beratung.
  • Wir prüfen und beurteilen im Auftrag der Gemeinde Klosters-Serneus als Berater Baugesuche, Studienaufträge, Vorprojekte, Konzepte, Wettbewerbsunterlagen und anderes mehr
  • Wir beurteilen zu Handen der Baubehörde Nutzungsänderungen von Stallbauten, Maiensässumbauten, Fassadenrenovationen, An- und Nebenbauten, Hotel Residenzprojekte, EFH und MFH, Grossprojekte mit Nutzungsänderung, Bauten und Anlagen in der Landschaft wie Deponiestandorte, Schneeanlagen, Bikewege, etc.
  • Eine gute Bauberatung ist Grundlage für eine positive Entwicklung im architektonischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Die Bauberatung ist somit im Interesse der Einwohner, der Bauherrschaft und der Baubehörde.

Leistungsbeschreibung

  • Wir beurteilen gestützt auf gesetzlichen Grundlagen (KRG, KRVO, BauG), Inventaren (ISOS, Siedlungsinventar) und Praxis der Gemeinde nach Inhalt, Vollständigkeit, Verfahren und Gestaltung.
  • Beurteilt werden die Rechtsgrundlagen, der Standort in der Umgebung, die Situation im Verkehrsnetz sowie die Architektur zur Nachbarschaft.
  • Gemeinsam mit dem Auftraggeber besprechen wir nötigenfalls baurechtliche Möglichkeiten und Chancen, schlagen Alternativen vor und formulieren die Zielsetzung gestützt auf die Grundlagen.
  • Kleine Bauvorhaben werden innert einer Woche geprüft. Grössere Bauprojekte und Konzepte werden innert 14 Tagen bearbeitet.

Aufwendungen

  • Die Gemeinden erheben für ihren Aufwand im Baubewilligungsverfahren und in weiteren baupolizeilichen Verfahren Gebühren. Auslagen für Leistungen Dritter wie Fachgutachten sowie Beratungen sind der Gemeinde zusätzlich zu vergüten.
  • Die sich aus der Beratung ergebenden Kosten sind den Gesuchsteller zu überbinden.
  • Die Gebühren sind in Art. 96 KRG (Verfahrenskosten) kantonal abschliessend geregelt.