
An der Urnenabstimmung vom 23. Oktober 2011 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Arosa ein „Gesetz über die Kontingentierung von Zweitwohnungen und die Erhebung einer Lenkungsabgabe“.
Aktuell bestehen in der Gemeinde Arosa ca. 52% Zweitwohnungen. Nach einer feststellbaren Zunahme des Zweitwohnungsbaus anfangs 2010 beschloss der Gemeinderat Arosa die Ausarbeitung von Massnahmen zur Einschränkung der Zweitwohnungserstellung. Er setzte dazu verschiedene Arbeitsgruppen ein.
Die STW AG für Raumplanung konnte die Arbeiten von Beginn an beratend begleiten. In einem ersten Schritt wurde die bestehende Situation analysiert und damit eine konsolidierte Ausgangslage erarbeitet. Kernstücke der anschliessend definierten Massnahmen im „Gesetz über die Kontingentierung von Zweitwohnungen und die Erhebung einer Lenkungsabgabe" sind die Freigabe einer jährlichen Kontingentsfläche von 1‘800 m2 BGF und die Erhebung einer Lenkungsabgabe auf neugeschaffene Zweitwohnungen von aktuell CHF 700.00 pro m2 BGF. Das Gesetz enthält zudem einige Sonderregelungen, z.B. für die Umnutzung von Hotels.